__ den Beschwerdeführer mit seinen Aussagen belasten könnte, zumal dem Beschwerdeführer auch vorgeworfen wird, Deliktsgut aus Diebstählen veräussert zu haben, an denen er nicht beteiligt war. Es ist durchaus möglich, dass E.________ darüber Bescheid wusste und Angaben dazu machen kann, in welchem Umfang dies geschehen ist. In der Beschwerde wird hinsichtlich der Aussagen der am Verfahren beteiligten Personen vorgebracht, diese seien bereits befragt worden und hätten ihre Aussagen gemacht, weshalb diesbezüglich keine Kollusionsgefahr mehr angenommen werden könne.