__ gewesen sei, der die Baustellen gekannt und ihn dorthin navigiert habe, wisse er gar nicht mehr, wo sich diese befänden. Weiter seien die Baustellen beziehungsweise Häuser zwischenzeitlich fertiggestellt, weshalb daran keine Spuren mehr erhoben werden könnten. In Bezug auf die Deliktsorte lägen daher – wenn überhaupt – nur theoretische Kollusionskonstellationen vor. Dasselbe gelte auch für die Kollusionsgefahr gegenüber Beweismitteln. Der Mitbeschuldigte D.________ sei bereits im Oktober vorläufig festgenommen worden. Am 19. März 2024 sei er erneut inhaftiert worden; seither befinde er sich in Untersuchungshaft.