(delegierte Einvernahme, S. 9 Z. 388). Meistens habe man die Ware übers Internet, über Tutti.ch verkauft, wo sowohl er selber als auch D.________ einen Account gehabt hätten (delegierte Einvernahme, S. 9 Z. 382, 385 und 391). Ein- oder zweimal habe er auch Gegenstände unter der Hand verkauft; an wen er die Sachen verkauft habe, wisse er nicht mehr, glaube aber, dass er sich in F.________ (Ortschaft) mit den Personen getroffen habe (delegierte Einvernahme, S. 12 Z. 540 ff.). Weiter gab der Beschwerdeführer zu, dass er auch am Deliktserlös beteiligt gewesen war.