ell seien es auch nur fünf oder sechs Mal gewesen (delegierte Einvernahme, S. 8 Z. 310 und Hafteröffnungseinvernahme, S. 3 Z. 81 f.). Dabei sei er jeweils der Fahrer von D.________ gewesen; Letzterer habe die Baustellen gekannt (delegierte Einvernahme, S. 7 Z. 299 ff.). Man sei jeweils zusammen zu einer Baustelle gefahren und D.________ sei dann reingegangen (Hafteröffnungseinvernahme, S. 3 Z. 88 f.). Zum Veräussern von Diebesgut gab der Beschwerdeführer an, das habe meistens D.________ gemacht, er selbst habe vielleicht drei bis vier oder fünf Gegenstände veräussert (delegierte Einvernahme, S. 9 Z. 388).