__ verwickelt gewesen sein. 4.2 Der dringende Tatverdacht betreffend Beteiligung an mehreren Diebstählen sowie Veräusserung von Diebesgut wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten und ist gestützt auf den Anzeigerapport der Kriminalpolizei Freiburg vom 15. Dezember 2023 und insbesondere die Aussagen des Beschwerdeführers vom 27. März 2024 anlässlich der delegierten Einvernahme der Kantonspolizei Bern und der Hafteröffnungseinvernahme offensichtlich zu bejahen.