4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, ab Mai 2023 an einer unbekannten Anzahl von Einbruchdiebstählen auf Baustellen an noch nicht genauer bekannten Orten in den Kantonen Bern und Solothurn beteiligt gewesen zu sein und das dabei erbeutete Deliktsgut anschliessend verkauft zu haben. Weiter soll er auch gestohlene Ware aus Diebstählen, an denen er nicht selber beteiligt war, veräussert und am Erlös partizipiert haben. In die Delikte sollen nebst dem Beschwerdeführer auch D.________ und E.________ verwickelt gewesen sein.