10 Vermeidung von Absprachen ungeeignet. Der Beschwerdeführer begründet denn auch die Geeignetheit der von ihm vorgeschlagenen Ersatzmassnahme nicht näher. 6.5 Der Beschwerdeführer bringt weiter persönliche Umstände gegen die Haftbelassung vor. So stehe er kurz vor seiner Lehrabschlussprüfung (Anmerkung der Beschwerdekammer: gemäss Deckblatt des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 20. März 2024 befindet sich der Beschwerdeführer im 4. Ausbildungsjahr zum Heizungsinstallateur).