Die angeordnete Haftdauer von sechs Wochen erscheint schliesslich auch mit Blick auf den – ohne Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung erforderlichen – Ermittlungsbedarf als verhältnismässig. Die Strafuntersuchung steht erst am Anfang und diverse Ermittlungshandlungen stehen noch an. Da nach aktuellem Kenntnisstand insgesamt mindestens drei Personen beteiligt waren, wird allein schon die Auswertung der Mobiltelefone, die Zuordnung der sichergestellten bzw. auf Fotografien festgehaltenen Werkzeuge/Maschinen zu den Deliktsorten und die Konfrontation der Beteiligten einige Zeit in Anspruch nehmen.