8 die Untersuchung der sich allenfalls daraus ergebenden Ermittlungsansätze (z.B. hinsichtlich Verbleibs des Deliktsguts) als gefährdet angesehen werden. Dass beim Beschwerdeführer subjektiv eine Neigung zu Verdunkelungshandlungen anzunehmen ist, zeigen nicht nur sein Aussageverhalten und sein Interesse, seine Tatbeiträge und Rolle möglichst gering zu halten, sondern auch der Umstand, dass er am 19. März 2024, einen Tag vor seiner Verhaftung resp. am Verhaftungstag von D.______