7 Rolle möglichst gering zu halten. Aus dem Umstand, dass er (zumindest teilweise) geständig ist, kann – insbesondere vor dem Hintergrund seines Aussageverhaltens (E. 5.4.2 hiervor) – nicht geschossen werden, dass er in Freiheit nicht doch Personen zu seinen Gunsten beeinflussen könnte. Dazu gehört auch G.________, welcher gemäss der im Haftantrag wiedergegebenen Aussage von D.________ die Waren verkauft haben soll und zu welchem er (der Beschwerdeführer) gemäss Ausführungen in der Beschwerde nie Kontakt gehabt haben will.