wonach er ab und zu mit D.________ zu den Käufern gegangen sei). Dieses Aussageverhalten zeigt nicht nur, dass der Beschwerdeführer zumindest bisher seine Aussagen dem Ermittlungsstand angepasst hat, sondern erlaubt derzeit auch den Schluss, dass er versucht, seine Tatbeiträge und seine Rolle zu relativieren bzw. möglichst gering zu halten, was sich nicht zuletzt auch aus seiner Beschwerde ergibt, wonach er sich «nur für eine Sekunde verirrt habe» und D.________ der Haupttäter sei.