Die Staatsanwaltschaft ergänzt oberinstanzlich, dass mindestens drei Personen an den zahlreichen Delikten beteiligt gewesen seien. Diese hätten zwar zu den bereits bekannten Vorwürfen befragt werden können, jedoch divergierten die Aussagen hinsichtlich der Tatbeteiligung. Hinsichtlich weiterer Delikte seien Abklärungen im Gange und die Tatbeteiligten seien mit den entsprechenden Ermittlungsergebnissen, sobald diese vorhanden seien, zu konfrontieren. Solange die Mitbeschuldigten nicht parteiöffentlich zu allen Delikten befragt worden seien, bestehe ein hohes Kollusionsrisiko.