4 forderungen sind an den Nachweis von Verdunkelungsgefahr zu stellen (BGE 132 I 21 E. 3.2.1 f.; zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_69/2024 vom 21. Februar 2024 E. 3.3.2 mit weiteren Hinweisen). Fehlende (vollumfängliche) Geständigkeit kann bei der Beurteilung der Kollusionsgefahr eine Rolle spielen, auch wenn sie, für sich allein genommen, eine solche nicht zu begründen vermag. Dies steht nicht im Widerspruch zum Aussageverweigerungsrecht (Urteil des Bundesgerichts 7B_474/2023 vom 6. September 2023 E. 4.2.1 f. mit Hinweisen).