___ ebenfalls in die Straftaten verwickelt sein dürfte (dort S. 3). Entsprechendes kann auch dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Freiburg vom 15. Dezember 2023 entnommen werden, demgemäss G.________ und D.________ am 21. Juli 2023 auf einer Baustelle gesichtet und in die Flucht geschlagen worden seien und G.________ auch am Deliktserlös partizipiert haben soll. 4.2 Der dringende Tatverdacht (Art. 221 Abs. 1 StPO) betreffend mehrere Einbruchdiebstähle resp.