Darüber hinaus werden den beiden vorgenannten Beschuldigten Betrugshandlungen vorgeworfen, indem sie im November und Dezember 2023 über «tutti.ch» Werkzeuge zum Verkauf angeboten, jedoch die Ware trotz Überweisung des Kaufpreises nicht geliefert haben sollen (siehe Anzeigen des Kantons Appenzell Innerrhoden vom 31. Januar 2024 und des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2024). Gemäss Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 23. Februar 2024 wird gestützt auf eine (vorläufige) Sichtung der WhatsApp- Chats auf dem Mobiltelefon von D.________ davon ausgegangen, dass G.________ ebenfalls in die Straftaten verwickelt sein dürfte (dort S. 3).