Im Weiteren ersuchte der Beschwerdeführer um Beiordnung seines amtlichen Verteidigers für das Beschwerdeverfahren. Mit Verfügung vom 4. April 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und stellte fest, dass die amtliche Verteidigung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt. Im anschliessenden Schriftenwechsel verzichtete das Zwangsmassnahmengericht am 5. April 2024 unter Hinweis auf seine Ausführungen im angefochtenen Entscheid auf das Einreichen einer Vernehmlassung.