Weiter seien das an D.________ (Land) gestellte Rechtshilfeersuchen erst am 8. Dezember 2023 und die Übersetzung am 21. Dezember 2023 eingetroffen. Anfangs Februar 2024 seien noch drei Editionsgesuche betreffend Vorakten gestellt worden, wobei die letzten Vorakten erst kürzlich eingetroffen seien. Sodann sei am 7. März 2024 das Verfahren gegen N.________ abgetrennt worden, wobei die Akten physische hätten abgetrennt werden müssen. Zudem hätten seit der letzten Haftverlängerung aktuelle ausländische Strafregisterauszüge für andere Beschuldigte eingeholt werden müssen.