(Land) zu verfügen. Mit der Familie pflegt sie intensiven, täglichen Kontakt. Die Beschuldigte reiste auch regelmässig nach I.________ (Land) (bis «Corona») bzw. nach D.________ (Land) (das letzte Mal am 26.10.2021). In der Schweiz hat sie keine Arbeit, die Wohnsituation dürfte gefährdet sein, die soziale Situation ist unklar und die Landessprachen versteht sie nicht oder nur schlecht. Die Angaben der Beschuldigten zu den hiesigen sozialen Kontakten blieben vage («Freunde in M.________ (Städte)»). Die wirtschaftliche sowie soziale Integration in der Schweiz ist demnach nicht gegeben.