4 Frauen kamen mit wenig Geld in die Schweiz und hatten vor Ort auch keines oder nur wenig zur Verfügung, da ihnen die Beschuldigte das Geld regelmässig schuldig blieb oder erst viel später häppchenweise zahlte. Somit waren die Frauen nicht frei, den Ort jederzeit zu verlassen, um z.B. nach D.________ (Land) zurückzukehren. Sie wären ohne Geld und ohne Ortskenntnisse auf der Strasse gelandet.