So mussten ihr die Frauen melden was sie gerade machten und ob der Freier gegangen war. Sie mussten um Erlaubnis bitten, das Haus zu verlassen, wurden nach Belieben zurückbeordert, konnten über die Preise und die Zeit der Dienstleistung nicht bestimmen und mussten zu jeder beliebigen Tagesund Nachtzeit für Freier zur Verfügung stehen. Auch verlangte sie, dass sich die Frauen gegenseitig kontrollieren. Die Beschuldigte kontrollierte, ob die abgemachte Zeit mit den Freiern oder auch die Tarife eingehalten wurden. Sie führte die Vorverhandlungen mit den Freiern, wobei sie sich bei den Freiern als die jeweilige Sexarbeiterin ausgab.