In der Schweiz angekommen, wurden die Frauen dann, wie in den vorangehenden Anträgen bereits ausgeführt, sexuell ausgebeutet. Sie waren in ihrer Entscheidung wie sie die Prostitution ausübten, örtlich, zeitlich und auch inhaltlich nicht frei. Die Beschuldigte übte Druck auf die Sexarbeiterinnen aus, indem sie sie kontrollierte und über die Umstände der Prostitution weitgehend bestimmte. So mussten ihr die Frauen melden was sie gerade machten und ob der Freier gegangen war.