Sie waren in D.________ (Land) ohne Arbeit und manchmal auch ohne Unterkunft, manche sogar ohne Arbeitserlaubnis. Sie waren somit in ihrer Entscheidung nicht frei. Die eh schon prekäre Lage auf dem Arbeitsmarkt wurde damals durch die in D.________ (Land) angeordneten Covid-Massnahmen, wie z.B. Restriktionen für Gewerbe und Ausganssperren, noch verstärkt. Manche Opfer kamen zudem auch unter Anwendung des Tatmittels der Täuschung in die Schweiz. So wurden z.B. E.________, F.________ und G.________ über die Arbeitsbedingungen getäuscht (vgl. EV E.________ vom 10. August 2021, zusammengefasst im Haftverlängerungsantrag vom 17. Februar 2022;