4.4 Gemäss Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 8. März 2024 (KZM 24 553) wird der Beschwerdeführerin insbesondere folgender Sachverhalt vorgeworfen: Betreffend Menschenhandel wird der Beschuldigten vorgeworfen, die besondere Hilflosigkeit der Frauen ausgenutzt zu haben. Diese befanden sich in einer Situation der Verletzlichkeit in der ihnen keine echte Alternative zur Verfügung stand. Diese Verletzlichkeit ergab sich vor allem aus der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Opfer, die nicht in der Lage waren, ihre existentiellen Bedürfnisse oder auch diejenigen ihrer Kinder zu decken. Sie waren in D.____