Am 10. April 2024 gingen die Schlussbemerkungen der Beschwerdeführerin ein. Mit Verfügung vom 11. April 2024 ersuchte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Staatsanwaltschaft um umgehende Einreichung der in den Anträgen vom 17. Mai 2023 (KZM 23 681) und vom 10. Januar 2024 (KZM 24 50) erwähnten Originalakten BA 21 825 (Ordner 2-4 mit Deliktsblättern).