Dazu kommen die weiteren dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Delikte. Aus dem Umstand, dass das Strafverfahren 24 Bundesordner umfasst, kann durchaus darauf geschlossen werden, dass es sich eben nicht nur um einen «üblichen», sondern um einen eher komplexen Fall handelt. Dafür spricht auch der umfangreiche Sammelrapport vom 13. März 2023. Wie die zuständige Staatsanwältin selbst eingesteht, wurde der Umfang der Anklageschrift deutlich unterschätzt, so dass fälschlicherweise davon ausgegangen wurde, dass diese viel früher vorliege.