14 Verletzung des Beschleunigungsgebots indes nicht zu begründen. Die Staatsanwaltschaft macht zudem sowohl in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2024 als auch in ihrer Stellungnahme vom 5. April 2024 ausführlich geltend, weshalb sich die Ausarbeitung der Anklageschrift bisher verzögert hat: So seien verschiedene Abschlussarbeiten (Paginieren und Scannen der 24 Bundesordner, Erstellung einer Festplatte mit elektronischen Dossier) getätigt worden.