Anders als er meint, steht dies im aktuellen Verfahrensstadium nicht mit Sicherheit fest, zumal der Beschwerdeführer die Vorwürfe des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution nach wie vor bestreitet. Mithin dürfte es für die Urteilsfindung wichtig sein, dass sich das Sachgericht ein persönliches Bild vom Beschwerdeführer machen kann. Hinzu kommt, dass die Abwesenheit des Beschwerdeführers auch in Bezug auf die Gewährung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Mitbeschuldigten D.________ problematisch sein könnte.