Auch nach dem Weggang des Beschuldigten von der H.________ (Strasse) Ende Juni 2021, stellte dieser Frau D.________ noch sein Postfinance-Konto für Twintzahlungen von Freiern zur Verfügung, 7 da sie nicht über ein solches verfügte. Auch erkundigte er sich, wie eben erwähnt, auch danach noch nach den Frauen und wie sie sich benehmen würden.