6 6, S. 95 und dort angehängter Chat). Diese Situation hat Frau I.________ hier aber nicht so vorgefunden. Sie sagte aus, sie habe 24 Std. zur Verfügung stehen müssen und habe das Haus kaum verlassen dürfen. Für die Tage, an denen sie keine Arbeit gehabt habe, habe sie der Beschuldigten CHF 50 bezahlen müssen. Auch I.________ arbeitete unter der 50%-Regel. Jedes Mal, wenn ein Klient gekommen sei, habe sie Frau D.________ eine Nachricht senden müssen. Frau D.________ habe die Umstände ihrer Arbeit festgelegt und schulde ihr nach wie vor Geld.