Während er bei Frau D.________ an der H.________ (Strasse) wohnte, waren dort, nebst den bereits erwähnten Frauen, noch weitere Sexarbeiterinnen tätig, u.A. L.________ (DB 2). Diese holte er vom Flughafen ab und übte zusammen mit Frau D.________ die Kontrolle über sie aus. Auch hat er für sie einen gefälschten PCR-Test für ihre Einreise besorgt. Ebenfalls war I.________ damals an der H.________ (Strasse) tätig (DB 6). Es handelt sich dabei um die Frau, die gegen den Beschuldigten Anzeige wegen Körperverletzung und Drohung einreichte. Auch sie sagte aus, dass ihr etwas Anderes versprochen worden sei, als sie dann angetroffen habe.