Sie machte jedoch während ihres Aufenthaltes in G.________ (Ortschaft) Anzeige gegen einen Freier und sagte dabei bei der Polizei aus, der Beschuldigte habe sie zu Kunden gefahren (DB 12, S. 146). Auch gab es damals schon Kundenzahlungen, die via Twint über das Postfinance-Konto des Beschuldigten abliefen. Er hob diese Zahlungen dann jeweils bar ab, um sie weiterzugeben.