(Strasse), wobei sie dort über die Umstände der von ihr ausgeführten sexuellen Dienstleistungen nicht entscheiden konnte. So wurden ihr die Freier, die Zeit, der Preis und die Art der sexuellen Dienstleistungen vorgeschrieben. Sie musste 24 Stunden zur Verfügung stehen. All dies lief über D.________ ab, wurde aber auch von A.________ kontrolliert. Bevor J.________ in die Schweiz kam sandte der Beschuldigte Fotos von ihr an Frau D.________, damit diese die Annoncen schalten konnte (DB 1, S. 64). Obwohl J.________ davon ausging, sie sei bei den Behörden gemeldet, war dies nicht der Fall. A.________ dürfte ebenfalls vom Verdienst von Frau J._____