5 3. Aufl. 2023, N. 9c zu Art. 396 StPO mit Hinweisen). Der dringende Tatverdacht wird daher bloss im Rahmen einer summarischen Prüfung von Amtes wegen geprüft. 4.4 Gemäss Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft vom 8. März 2024 (KZM 24 551) wird dem Beschwerdeführer insbesondere folgender Sachverhalt vorgeworfen: A.________ wird konkret vorgeworfen mindestens drei Frauen in die Schweiz gefahren zu haben, damit sie sich hier prostituierten. Mindestens zwei davon hat er D.________ ins Studio an der H.________ (Strasse) gebracht.