wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution, Fälschung von Ausweisen, Urkundenfälschung, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsund das Ausländer- und Integrationsgesetz, einfacher Körperverletzung und Drohung. Am 9. Mai 2022 wurde der Beschwerdeführer verhaftet und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) vom 10. Mai 2022 (KZM 55 520) für eine Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft gesetzt.