_____, bis zu ihrer Verhaftung am 21. März 2024 als Gehilfin beim Anbau und Handel unterstützt hat. Ihre Aussagen sowie die der weiteren Beteiligten sind für das Strafverfahren somit von zentraler Bedeutung. In ihrer oberinstanzlichen Stellungnahme präzisiert die Staatsanwaltschaft nunmehr, dass es sich bei den weiteren im Rahmen der Aktion vom 21. März 2024 angehaltenen Personen um Drogenlieferanten handelt, während bei den Produzenten und den Abnehmern Hausdurchsuchungen und Einvernahmen durchgeführt wurden.