Indem sie den Porsche Cayenne ihrem Lebenspartner weiterhin überlassen hatte, nahm sie die Verwendung ihres Fahrzeugs für rechtswidrige Handlungen auch fortan in Kauf. Dabei ist festzuhalten, dass ihr Lebenspartner tatsächlich noch weitere Fahrten im Zusammenhang mit dem Drogenanbau und Drogenhandel sowie den Ehegatten J.________ absolviert haben soll (vgl. Antrags- und Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 2. April 2024, S. 3 und 4). 6.4 Der Verteidigung ist zuzustimmen, dass eine psychische Gehilfenschaft im Sinne von Art.