8 sie es ihrem Lebenspartner oder Dritten überlässt (vgl. Protokoll der delegierten Einvernahme der Beschwerdeführerin durch die Kantonspolizei Wallis vom 6. März 2024, S. 3 F 17; S. 4 F 28-34 inkl. Beilagen 2-6; vgl. auch Antrags- und Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 2. April 2024, S. 3). Indem sie den Porsche Cayenne ihrem Lebenspartner weiterhin überlassen hatte, nahm sie die Verwendung ihres Fahrzeugs für rechtswidrige Handlungen auch fortan in Kauf.