31-32 Z. 38; pag. 35 Z. 212-218), bewusst gewesen sein, dass es sich bei der sichergestellten Menge an Marihuana und Haschisch nicht um Betäubungsmittel zum blossen Eigengebrauch handelte, sondern dieses grösstenteils dem Weiterverkauf diente und zu entsprechenden Einnahmen führte. Wie die Staatsanwaltschaft vorbringt, dürften besagte Einnahmen denn auch dazu beigetragen haben, dass sich die 21-jährige Baumschulistin monatliche Leasingbeiträge von ca. CHF 400.00 für ihren Porsche Cayenne leisten konnte.