die verkaufsfertigen Betäubungsmittel vor der Beschwerdeführerin versteckte. Auf dem Küchentresen wurden alsdann Bargeld in der Höhe von über CHF 2'000.00 (gestückelt in 10er, 20er, 50er und 100er Noten sowie eine 200er Note) sowie diverse Wertgegenstände (drei Goldketten und eine Rolex) aufgefunden (Akten ARR 24 12, pag. 38 Z. 376, 387 und 392; pag. 83 Z. 31-32; Protokoll der Hausdurchsuchung vom 21. März 2024 [Asservate G1, G4 und G5]).