Sodann ist bekannt, dass der auf die Beschwerdeführerin eingelöste Porsche Cayenne am 25. Februar 2024 in H.________ (Ortschaft) im Kanton Wallis einer Kontrolle unterzogen worden war, wobei sich I.________ als Lenker desselben ausgewiesen hatte. Anlässlich der Kontrolle wurden in besagtem Wagen 1'080 Gramm Marihuana (brutto) und 620 Gramm Haschisch (brutto) gefunden (Akten ARR 24 12, pag. 26; pag. 48 Z. 897- 899, 923-924 und 930-931). Wie den mündlichen Vorhalten anlässlich der Hafteröffnung vom 21. März 2023 entnommen werden kann, besteht aufgrund der erlangten Erkenntnisse der Verdacht, dass F.__