Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 26. März 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Emmental-Oberaargau vom 24. März 2024 sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Eventualiter: Die Untersuchungshaft über A.________ sei für die Dauer von einem Monat anzuordnen.