BSG 168.11) nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses. Zwar war der Verfahrensgegenstand auf die Entschädigungsfrage beschränkt. Es handelt sich aber um ein Verfahren mit insgesamt 22 Bundesordnern Verfahrensakten. Da die Entschädigung mit einem rechtswidrig und schuldhaften Verhalten begründet wurde, war es erforderlich, sich erneut inhaltlich mit den Akten zu befassen, dies indessen aber nur beschränkt und zudem waren die Akten bereits bekannt. Zu berücksichtigen ist auch, dass das anwaltliche Aktenstudium gleichermassen für die Beschwerde der D.______