Die Höhe des Lohnes für die Jahre 2013 und 2019 geht aus einer Berechnung des steuerbaren Einkommens und Vermögens hervor, wobei es sich hierbei nicht um ein offizielles Dokument handelt, welches der Steuerverwaltung einzureichen ist. Die Beschwerdeführer 1 + 2 berechnen gestützt auf die eingereichten Angaben für die Jahre 2013 bis 2017 einen durchschnittlichen Nettolohn des Beschuldigten sel. von CHF 225'213.00. Diese Berechnung berücksichtigt weder die Entwicklung innerhalb des Jahres vor dem Strafverfahren noch spiegelt sich darin die beschriebene geschäftliche Ausgangslage. So hat der Beschuldigte sel.