Da die Kündigungen nicht als adäquat kausale Folge des Strafverfahrens angesehen werden können, gilt dies auch für allfällige weitere Auswirkungen dieser Kündigungen wie Umsatzrückgang oder Stornierung von Bestellungen aufgrund von personellen Engpässen. Mit Blick auf die beschriebene Ausgangslage ist auch nicht ersichtlich, dass eine Schädigung des Images aufgrund des Strafverfahrens eine massgebliche Rolle für das Umsatzvolumen gespielt hat.