aber nicht aus. Es entspricht denn auch nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass die Mitarbeiter nur wenige Wochen oder Monate später aufgrund der Untersuchungshaft des Beschuldigten sel. kündigen, wenn das Unternehmen grundsätzlich gut aufgestellt und eine Stellvertretung offiziell geregelt ist. Die Haft erscheint mit Blick darauf keine massgebliche Mitursache mehr zu sein. Zudem ist auch in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass sich die Ausgangslage ganz anders präsentiert hätte, wenn der Beschuldigte sel.