Zudem war der Beschuldigte sel. Mitte Februar 2018 überstürzt, ohne irgendwelche Benachrichtigungen und ohne erreichbar zu sein, ins Ausland gefahren, was ebenfalls darauf hinweist, dass ihm die Belange seines Unternehmens gleichgültig waren und nicht davon ausgegangen werden kann, der Beschuldigte sel. hätte sich ohne Untersuchungshaft erfolgreich um das Geschäft gekümmert.