2146, Z. 249 f.). Der Beschwerdeführer 1 sagte am 19. Februar 2018 aus, der Beschuldigte sel. sei manchmal nicht mehr so fokussiert gewesen und habe nicht ganz gewusst, wie es mit der Firma weitergehen solle. Er sei seiner Arbeit als Geschäftsführer nicht mehr so gut nachgegangen. Er sei seinen Pflichten nicht mehr nachgekommen (pag. 2164, Z. 32 ff.). Seit seiner Beziehung mit dem Opfer sel. sei es bergab gegangen. Er habe sich gewundert, was der Beschuldigte sel. den ganzen Tag mache. Er habe nicht mehr viel gearbeitet. Er sei nicht mehr so belastbar gewesen und habe die Arbeit vernachlässigt (pag. 2166, Z. 130 ff.).