2258, Z. 265 f.). An der Einvernahme vom 11. April 2018 sagte K.________ aus, der Beschuldigte sel. sei mit der Beziehung zum Opfer sel. sehr beschäftigt gewesen. Vorher sei er immer für das Geschäft da gewesen. Es habe sich dann gekehrt. Er sei sehr oft weg gewesen (pag. 2142, Z. 86 ff.). Immer mehr und mehr sei er nicht mehr im Geschäft gewesen. Er habe sich nicht mehr um seine Angelegenheiten gekümmert, so wie er es früher gemacht habe (pag. 2143, Z. 97 f.). Er habe sich praktisch nicht mehr um das Geschäft gekümmert (pag. 2146, Z. 249 f.).