vgl. auch Einvernahme des Beschwerdeführers 1 vom 15. Februar 2018, pag. 2160 sowie vom 19. Februar 2018, pag. 2166, Z. 143 f.). Auch H.________ sagte aus, der Beschuldigte sel. sei im Januar 2018 zu 95 Prozent krank gewesen. Anfangs Februar 2018 sei er manchmal sporadisch zur Arbeit gekommen. Sie hätten gemerkt, dass es nicht gut sei mit ihm (pag. 2255, Z. 122 ff. Akten). Im Februar sei er vielleicht einmal 3-4 Stunden oder 6 Stunden zur Arbeit gekommen, nie ganztägig. Der Beschuldigte sel. habe nicht konzentriert arbeiten können (pag. 2255, Z. 136 ff.). Er habe es schleifen lassen (pag. 2258, Z. 265 f.).