Hierfür ist vorab auf die Stellung des Beschuldigten sel. innerhalb der D.________ AG einzugehen. 7.3 Aus den Einvernahmen von K.________ (Ehefrau des Beschuldigten sel., welche im Betrieb mitgearbeitet hat), des Beschwerdeführers 1 (Sohn des Beschuldigten sel. und seit Januar 2018 ebenfalls in der D.________ AG tätig) sowie H.________, stellvertretender Geschäftsleiter der D.________ AG, geht hervor, dass der Beschuldigte sel. wegen einer Depression und eines Alkoholproblems bereits von Dezember 2016 bis Juli 2017 krankgeschrieben war und in dieser Zeit